Als Antwort auf thellak.
Als Österreicherin kann ich dazu bisschen was sagen: Die AGB reden nur von einer Zustellung an den Empfänger (bzw. Vertreter…) oder einer Abholung bei nicht erfolgreicher Zustellung.
Prinzipiell ist es allerdings möglich, einer „Abstellgenehmigung“ zu erteilen. Das heißt ich geb die offizielle Erlaubnis, dass ein Paket an einem bestimmten Ort (zB in der Garage) ohne weitere Unterschrift abgelegt werden darf. In sofern ist also die Nuki-Lösung nur eine Erweiterung der Abstellgenehmigung.
Inwiefern dieser Service genutzt wird kann ich natürlich nicht sagen – prinzipiell klingt es aber „relativ“ sicher (Aufzeichnung über die Zutritte und Zutrittsdauer ebenso wie Verschlussmeldung der Tür,..). Ich persönlich würd jedenfalls (abhängig vom Wohnort und so) im Zweifelsfall befürworten, dass das Paket in meiner Wohnung landet statt einfach im Flur des Mehrfamilienhauses.