Ich weiss nicht wie das in Österreich gehandhabt wird aber hier DE ist zumindest lt. Allgemeine Speditionsbedingungen
eine Lieferung bis hinter die erste abschliessbare Tür vorgesehen.Es sei denn es ist etwas anderes vereinbart
In Mehrfamilienhäusern ist diese erst abschliebare Tür eben der Hauseingang und die Pakete werden in den Hausflur gestellt.Das dürften viele auch als gängige Praxis kennen….ich vemute mal das in Österreich genau das damit
gemeint ist und das Wort „Diele“ missinterpretiert wird.Denn vermutlich lässt auch in Österreich niemand während
seiner Abwesenheit einen fremden Zulieferer in die Privatwohnung.
So eine Abstellerlaubnis kenne ich aber von meinem Abeitsplatz(eine Firma mit mehreren Filialen die nicht immer
durchgängig besetzt sind, da hat der Hauspaketdienst einen Schlüssel und kann die Pakete in den Geschäftsräumen
abstellen…auch wenn gerade niemand da ist.Das ist so vereinbart und da hat es noch nie Probleme deswegen gegeben.
Da gibt es auch eine „Niederlassung“ in Berlin…die in einem Gebäude mit „Shared offices“ ist. d.h. da gibt es überhaupt
keine festen Geschäftsräume. Da werden alle Lieferung für alle Firmen die dort sind an einer Stelle angeliefert.
d.h.
Unterschiedliche Möglichkeiten bei der Anlieferung gibt es da schon.
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Von: thellak
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